Kapitel 2
Historische Wertpapiere
Wer sich für Wirtschaft, Politik und Geschichte interessiert,
findet im Sammeln Historischer Wertpapiere ein faszinierendes Hobby.
Historische Wertpapiere sind börsenwertlose Aktien von
Gesellschaften oder Staaten bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts, die
entweder zahlungsunfähig geworden sind oder nicht mehr existieren. Oft sind es
auch Staatspapiere, bei denen die derzeitigen Machthaber den Zins- und
Tilgungsdienst für Schulden der Vorgänger ablehnen. Außerdem können es
zurückbezahlte, entwertete oder für kraftlos erklärte Papiere sein.
Vorzugsaktie der Compagnie Maritime des Installations de Bruges
vom 1. Mai 1904; 29,0 x 39,0 cm, braun/mehrfarbig unterlegt.
Vielleicht die schönste Aktie der Welt. Klassizistischer Schmuckrahmen
mit eingesetzten Stadtvignetten von Brüssel, Wappen und einer
lichtbringenden geflügelten weiblichen Figur mit Anker. Dieser steht
für den Gesellschaftszweck: Den Bau einer Hafenanlage im belgischen Brügge.
Heute sind für historische Wertpapiere eine Vielzahl von
Synonymen und neuen Wortschöpfungen gefunden worden.
So zum Beispiel: Altaktien, antike Effekten, Nonvaleurs,
Uraltpapiere, Altpapier-Aktien, Historic-Actien, Wandaktien, Nostalgie-Papiere,
Oldtimer-Stücke, Oldies, Antique Stocks & Bonds, historische Effekten etc..
Als Ergebnis eines Zeitungswettbewerbs in London wurde für
das Gesamtgebiet der Begriff "Scripophily" geprägt. Die Bezeichnung
Scripophilisten hat sich allerdings nicht durchgesetzt.
Historische Wertpapiere haben in der Regel keinen Börsenwert
mehr. Ihr Wert ergibt sich aus der Seltenheit, der grafischen Gestaltung und dem
Zustand. Oft tragen die Aktien auch Unterschriften bekannter Industrieller und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Da sie nicht beliebig vermehrbar sind
hat es erhebliche Preissteigerungen gegeben. Preise bis zu 25.000 €uro für
einzelne Papiere sind keine Seltenheit mehr. Ein Höchstpreis von 46.000 €uro
erzielte eine Anleihe der Chur-Brandenburgischen Landschaft von 1724 mit der
Originalunterschrift von König Friedrich Willhelm I. von Preußen.
Historische Wertpapiere können sein:
* Aktien
Aktien werden grundsätzlich von Aktiengesellschaften ausgegeben, also
Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren
Einlagen am Grundkapital beteiligt sind. Dieses Grundkapital ist in eine
bestimmte Anzahl Aktien aufgeteilt. Eine Aktie besteht aus einem Mantel
(das ist die eigentliche Aktien-Urkunde und einem Couponbogen. Diese
Couponbögen bestehen aus vielen kleinen Abschnitten, die der Aktionär an
die Gesellschaft schickt, um darauf seine Dividende zu erhalten. Im
unteren Teil des Couponbogens ist noch ein Erneuerungsschein abgedruckt.
Sind nämlich alle Coupons abgetrennt und im Laufe der Jahre an die
Gesellschaft geschickt, fordert der Aktionär mit diesem Teil einen neuen
Bogen an.
Es gibt folgende Arten von Aktien:
Inhaberaktie
Der Besitzer ist gleichzeitig der Inhaber des Papiers.
Stammaktie
Sie gewähren dem Aktionär das Recht auf Teilnahme an der
Hauptversammlung, das Stimmrecht und den Anspruch auf Gewinnausschüttung
Namensaktien
Sind auf den Namen des aktuellen Besitzers ausgestellt.
Vinkulierte Namensaktien
Sie werden häufig von Versicherungen eingesetzt. Die Übertragung auf
einen neuen Besitzer kann nur durch Zustimmung der Gesellschaft
erfolgen. Dadurch schützt sie sich vor fremden Einflüssen oder
Übernahmen.
* Genussscheine
Sie verbriefen einen Anteil am Reingewinn, eventuell auch am
Liquidationserlös eines Unternehmens
* Interimsscheine
Auch Anrechtsschein, Zwischenschein, Anteilsschein.
Urkunden, die nach der Gründung einer Aktiengesellschaft vor Ausstellung
der endgültigen Aktien an deren Stelle ausgegeben werden. Sie müssen auf
den Namen lauten und sind durch Indossament übertragbar. Vor Eintragung
der Aktiengesellschaft in das Handelsregister bzw. vor Eintragung einer
Kapitalerhöhung dürfen Anteilsscheine nicht ausgegeben werden.
* Kuxe
Anteil der Gewerken am gesamten Vermögen einer bergwerklichen
Gewerkschaft. Auch der Anteilsschein (Kuxschein) wird allgemein Kux
genannt. Der Kux lautet auf einen Quotenanteil, nicht auf einen festen
Nominalbetrag. Die Inhaber sind zu Nachzahlungen (Nachschusspflicht) in
unbegrenzter Höhe verpflichtet. Davon befreien kann man sich durch das
Abandon-Recht s.d.0
* Obligationen (Anleihen)
Darunter versteht man festverzinsliche, langfristige
Schuldverschreibungen in denen die Ansprüche der Gläubiger verbrieft
sind, die sowohl von Staaten, Ländern und Kommunen ausgegeben werden als
auch von privaten Unternehmen.
* Optionsscheine
Bei den Historischen Wertpapieren sind Optionsscheine ein ganz
separates Sammelgebiet. Optionsscheine (Warrants) verbriefen ein
langfristiges Bezugsrecht (Option) auf Aktien eines Unternehmens zu
einem vorher festgelegten Preis. Nach Ablauf der Frist ist der
Optionsschein wertlos.
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Kapitel 3 : Sammelgebiete
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